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Solar

Fördermittel der Bundesländer

In den Bundesländern werden erneuerbare Energien über verschiedene Institutionen und Programme gefördert. Eine Linkliste der potenziellen Institutionen, bei denen Sie sich nach Fördermitteln erkundigen können, finden Sie hier.

Marktanreizprogramm BAFA (Solar)

Darüber hinaus stellt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Solaranlagen bereit. Weitere Informationen zu den neuen Förderrichtlinien der BAFA erhalten Sie direkt auf der BAFA-Internetseite.

Durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel wird der Einsatz einer Solaranlage noch attraktiver. Die Erstinvestition wird deutlich gesenkt, so dass eine Solaranlage durchaus finanzierbar ist.

Gern beraten wir Sie individuell zu einzelnen Förderprogrammen.

Solarförderung - Aktuelle Hinweise

01. Januar 2012:
Änderungen:

  • Die Förderungen für den Bereich Solarthermie (Anlagen bis 40 m2) wurden um ein Viertel gekürzt. Von ehemals 120 € pro qm gibt es jetzt nur noch einen Zuschuss von 90 € pro qm.
  • Der Kesseltauschbonus wurde von 600 € auf 500 € herabgesetzt. Dieser Bonus wird gewährt, wenn bei der Errichtung einer Solaranlage der alte Heizkessel modernisiert, also der Alte gegen ein neues Gerät getauscht wird.
(Quelle: BAFA)

Nähere Informationen finden Sie hier.

Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar

Stand: 01.01.2012

M A ß N A H M E F Ö R D E R U N G
  Basisförderung Bonus - (Boni nur zusammen mit der Beantragung der Basisförderung möglich) Innovationsförderung8
Errichtung einer Solaranlage für... im
Gebäude-bestand
im
Neubau
Kessel-
tausch-
bonus5
Kombinations-
bonus6
Effizienz-
bonus7
Solar-
pumpen-
bonus
im
Gebäude-
bestand8
im
Neubau8
Warmwasser-
bereitung
< 40 m² KF
- - - - - - 90 € / m²
KF9
-
kombinierte Warmwasser-
bereitung &
Heizungs-
unterstützung1
< 40 m² KF
90 € / m²
KF4
- 500 € 500 € 0,5 × Basis- förderung 50 € 180 € / m²
KF
-
kombinierte Warmwasser-
bereitung & Heizungs-
unterstützung2
> 40 m² KF
90 € / m²
KF
< 40 m²
+
45 € / m²
KF
> 40 m²
- - -
Bereitstellung von Prozesswärme3
< 40 m² KF
90 € / m²
KF
90 € / m²
KF
- 180 € / m²
KF
180 € / m²
KF
solare Kälte-
erzeugung
< 40 m² KF
90 € / m²
KF
- - -
Erweiterung
bestehender Solaranlage4
45 € / m²
zusätzl. KF
- - - - - - -

KF = Kollektorfläche

„Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.
Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2011.

1) Mindestvoraussetzung bei Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; bei Röhrenkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m².

2) Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erforderlich.3) Anlagen, die Wärme für Prozesse für die gewerbliche oder industrielle Nutzung bereitstellen (Bsp. Trocknung von Lebensmitteln und Produkten, Reinigung, Gärung, Dampferzeugung etc.)

3) Anlagen, die Wärme bereitstellen, die für industrielle Nutzung vorgesehen ist (Beispiele hierfür sind die Trocknung von Lebensmitteln, Reinigung oder Dampferzeugung etc.)

4) Voraussetzung ist, dass die nach Ende der Maßnahme vorhandene Solarkollektoranlage der Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung oder Bereitstellung solarer Kälte dient. Warmwasseranlagen, die auch nach der Erweiterung nur der Warmwasserbereitung dienen, sind nicht förderfähig.

5) Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2012 500 €. Der alleinige Kesseltausch ohne Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlageist leider nicht förderfähig. Der Antrag dafür muss zusammen mit dem Basisantrag gestellt werden.

6) Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpe installiert wurde.

7) Effizienz eines Wohngebäudes wird nach zulässigem Transmissionswärmeverlust oder der Transmissionstransferkoeffizienten (HT´) gemäß der Energieeinsparverordnung 2009 bewertet. Ein Gebäude (Wohngebäude), dass durch die zu fördernde Anlage zukünftig versorgt wird, muss der vorgegebene HTWert von 0,65 W/(m².K) um mindestens dreißig Prozent unterboten werden. Ein Energiebedarfsausweises ist erforderlich um dies nachzuweisen. Effizienzboni werden nur für Anlagen zur Heizungsunterstützung gewährt. Für Gebäude, in denen nicht gewohnt wird, wird kein Effizienzbonus gewährt.

8) Mindestkollektorfläche 20 m², maximale Kollektorfläche 40 m². Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. drei Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche. Die Mindestnutzfläche kann bei Gemeinschaftseinrichtungen zur
sanitären Versorgung (z. B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungsbetrieben mit mind. 6 Zimmern unterschritten werden.

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: 01.01.2012
Alle Angaben ohne Gewähr

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Sollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.


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