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Stand: 01.01.2012
| M A ß N A H M E | F Ö R D E R U N G | ||
| Basisförderung | Bonus | ||
|---|---|---|---|
| im Gebäudebestand | Kombinations- bonus 1 |
||
Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-
Wärmepumpe
gasbetrieben:
JAZ ≥ 1,3
elektrisch betrieben:
JAZ ≥ 3,8 Luft/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben:
JAZ ≥ 1,3 |
Nennwärmeleistung ≤ 10 kW |
pauschal 2400 € | 500 € |
Nennwäremleistung > 10 kW ≤ 20 kW |
2400 € + 120 € je kW (ab 10 kW) 2 | ||
Nennwärmeleistung > 20 kW ≤ 100 kW |
2400 € + 100 € je kW (ab 10 kW), mind. 1200€ 3 |
||
| Luft/Wasser-Wärmepumpe
elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,5 |
Nennwäremleistung ≤ 20 kW |
pauschal 900 € | |
|
Nennwärmeleistung > 20 kW |
pauschal 1200 € | ||
„Wärmepumpen werden nur im Gebäudebestand gefördert.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde
und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den
Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2011.
1) Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde.
2) Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW übersteigt. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € + ((Nennwärmeleistung -10) × 120) €.
3) Die zusätzliche Förderung bemisst sich an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW übersteigt. Sie beträgt mindestens 1200 €. Die Gesamtförderung beträgt 2400 € + ((Nennwärmeleistung -10) × 100) €.“
Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Alle Angaben ohne GewährSollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.